Anwaltskostenrechner - Kostenlos berechnen, was ein Anwalt kostet

Mit unserem Anwaltskostenrechner können Sie die Anwaltkosten berechnen, die im Rahmen eines Rechtsstreits auf Sie zukommen.
Hinweis: Im Rahmen der Erstberatung empfiehlt es sich für Mandanten, ihren Anwalt auch nach den konrekt anfallenden Kosten des Rechtsstreits zu fragen.
Hilfe zum Anwaltskostenrechner

Hilfe zum Anwaltskostenrechner

Wie funktioniert der Anwaltskostenrechner?

1. Um die Anwaltskosten zu berechnen ist zunächst die Angabe des Streitwertes bzw. Gegenstandswertes erforderlich. Das kann eine Geldforderung, z.B. 5.000 Euro sein. Geht es um die Herausgabe von Sachen, z.B. einem Auto, so ist dessen Zeitwert maßgebend.

2. Im zweiten Schritt der Kostenberechnung geben Sie an, ob Sie nur vor Gericht, oder auch schon außergerichtlich von einem Anwalt vertreten wurden (für einen künftigen Streit: werden wollen).

3. Hat bereits ein gerichtliches Mahnverfahren stattgefunden oder soll zunächst ein solches stattfinden, geben Sie in Schritt drei an, ob Sie von einem Anwalt vertreten wurden bzw. werden wollen.

4. In Schritt vier der Berechnung der Anwaltskosten geben Sie an, ob eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat (für einen künftigen Streit: stattfinden soll)

Was ist der Unterschied zwischen Anwaltskosten, Gerichtskosten und Prozesskosten?

Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten sind nicht dasselbe.

1. Die Anwaltskosten beziehen sich allein auf die Kosten des vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts.

2. Die Gerichtskosten beziehen sich allein auf die Kosten, die für die Arbeit des Gerichts und damit in Zusammenhang anfallende Auslagen für Zeugen, Sachverständige etc. anfallen. Wenn Sie nur diese Kosten berechnen wollen, können Sie unseren Gerichtskostenrechner verwenden.

3. Die Prozesskosten sind die gesamten Kosten eines Rechtsstreits, also die des eigenen und gegnerischen Anwalts und des Gerichts inklusive ggf. Zeugen und Sachverständiger. Für die Berechnung dieser Kosten können Sie unseren Prozesskostenrechner verwenden.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Um die Anwaltskosten in Ihrem Fall zu berechnen, müssen Sie drei Fälle unterscheiden:

1. Gewinnt der Kläger seine Klage in vollem Umfang, muss der Beklagte die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

2. Verliert der Kläger seine Klage in vollem Umfang, muss er selbst die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

3. Gewinnt der Kläger seine Klage nur zum Teil, erhält er zu diesem Teil die Kosten des Rechtsstreits vom Beklagten erstattet. Den Rest muss er selbst zahlen.

Welche Datenbasis wird verwendet, um die Anwaltskosten zu berechnen?

Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen und ggf. anschließenden gerichtlichen Vertretung setzen sich zusammen aus dem fixen Vielfachen des im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Streitwerts festgesetzten einfachen Gebührensatzes.
Hinzu kommen ggf. die Anwaltskosten des generischen Rechtsanwalts sowie Gerichtskosten, welche im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt sind.

Wie wirkt sich die geänderte Mehrwertsteuer auf die Beratungskosten aus?
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Dies gilt auch für von Rechtsanwälten ausgestellte Rechnungen. Sie können den aktuellen Mehrwertsteuersatz im Anwaltskostenrechner auswählen, um Ihre Anwaltskosten korrekt zu berechnen.

Wonach richtet sich die Höhe der Anwaltskosten?

Für eine korrekte Berechnung der Anwaltskosten ist es wichtig, folgende Parameter zu beachten.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Abrechnung von Anwaltsksoten: Entweder sie vereinbaren miteinander eine Vergütung. Oder das Honorar Ihres Rechtsanwalts wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach dem Streitwert. Soll der Rechtsanwalt zum Beispiel einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro einfordern, beträgt der Streitwert 5.000 Euro. Dies ist dann auch im Anwaltskostenrechner so einzutragen.

Auch die Anzahl der Auftraggeber wirkt sich auf die Berechnung der Anwaltskosten aus. Manchmal gibt es auf der Klägerseite nämlich mehrere Personen, die nur gemeinsam klagen können (etwa, wenn mehrere Personen im Mietvertrag als Mieter oder Vermieter aufgeführt sind).

Es gibt jedoch nicht immer einen konkreten Betrag, den auch ein Laie schon beziffern kann, um die Anwaltskosten zu berechnen. Daher hilft unser Ausfüll-Assistent bei weiteren Angaben. Hier spielt zum Beispiel das Rechtsgebiet eine Rolle. Im Mietrecht wird bei vielen Streitigkeiten eine Jahresmiete als Streitwert angesetzt. Daher fragt unser Anwaltskostenrechner nach dem Rechtsgebiet und bei Mietrecht nach der Höhe der Miete. Auch im Arbeitsrecht kommt es darauf an, worum es im Einzelnen geht, also zum Beispiel um eine Kündigung oder um ein Arbeitszeugnis.

Zusätzlich kommt es darauf an, was der Anwalt im Einzelnen für Sie tun soll. Handelt es sich um eine außergerichtliche Beratung? Oder soll er Sie auch vor Gericht vertreten? Vielleicht wird eine gütliche Einigung (= Vergleich) ausgehandelt? Je nach den Anforderungen des Auftrags können unterschiedliche Gebühren anfallen und es können sich auch mehrere Gebühren für mehrere Tätigkeiten aufsummieren.

Zum Honorar des Anwalts kommt noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent und eine Post- und Telefonpauschale von 20 Euro hinzu.

Was kostet eine Erstberatung?

Um die Anwaltskosten für eine Erstberatung zu berechnen, benötigen Sie unseren Anwaltskostenrechner nicht. Denn die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich auf höchstens 190 Euro plus Mehrwertsteuer beschränkt, wenn der Kunde Verbraucher ist. Eine anderweitige Vereinbarung kann aber getroffen werden. Manche Rechtsanwälte bieten die Erstberatung auch kostenlos an. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Gebühr für das Erstgespräch üblicherweise mit dem Honorar für die weitere Bearbeitung des Falles verrechnet.

Knapp bei Kasse: Welche staatlichen Hilfen gibt es?

Hat man kein Geld, um einen Rechtssreit zu führen, erübrigt sich natürlich auch die Frage, wie die Anwaltskosten berechnet werden. Allerdings gibt es für diese Fälle andere Hilfen.

Die Sozialleistung "Beratungshilfe" können Rechtsuchende in Anspruch nehmen, die sich die Anwaltskosten sonst nicht leisten können. Auch andere Möglichkeiten der kostenlosen Beratung dürfen im jeweiligen Fall nicht greifen, etwa Verbraucherzentralen, Mietervereine, Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, das Jugendamt oder eine Rechtsschutzversicherung. Auch für das mutwillige Anzetteln von Streitigkeiten gibt es keine Beratungshilfe.
Die Beratungshilfe umfasst die Beratung und außergerichtliche Vertretung, bei Straftaten nur die Beratung.

Zu beantragen ist sie in der Regel beim Amtsgericht. Dort werden die Voraussetzungen geprüft und es wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt. Kann die Beratung dort nicht erteilt werden, kann der Ratsuchende mit seinem Schein einen Juristen aufsuchen. Die Kostenbeteiligung beträgt 15 Euro.
In Bremen und Hamburg gibt es anstelle der Beratungshilfe öffentliche Rechtsauskunftsstellen.

Wer sich einen Gerichtsprozess nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Angeklagten in einem Strafverfahren steht diese Alternative allerdings nicht zur Verfügung. Die Prozesskostenhilfe muss bei dem für das Verfahren zuständigen Gericht beantragt werden. Sie ist davon abhängig, dass die Klage Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Übernommen werden dann die Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten des eigenen Anwalts. Wenn der Antragsteller den Prozess verliert, muss er die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen, so wie dies auch sonst der Fall wäre.

Keine Scheu: Fragen Sie nach den Anwaltskosten

Fragen Sie den von Ihnen ausgewählten Anwalt nach den in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin wird Ihnen zur Berechnung seiner Anwaltskosten gerne Auskunft geben.

Tipp: Nutzen Sie auch unseren Pfändungsfreigrenzenrechner, um zu berechnen, welcher Teil Ihres Nettoeinkommens Ihnen als Schuldner im Rahmen einer Pfändung verbleibt.